ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNG
Nadja Fotografiert
Inhaberin: Nadja Zeisler
Webseite: www.nadjafotografiert.ch
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Buchungen und Leistungen zwischen Nadja Fotografiert (nachfolgend „Fotografin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), insbesondere im Bereich Hochzeitsfotografie, Paar‑, Familien‑ Baby- und Reportagefotografie sowie Branding und Coporate..
Mit der Buchung einer Leistung gelten diese AGB als akzeptiert.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald:
- ein schriftliches Angebot der Fotografin durch den Auftraggeber schriftlich (E-Mail genügt) bestätigt wird oder
- eine Anzahlung geleistet wird oder
- eine fotografische Leistung (z. B. Kennenlern‑ oder Verlobungsshooting) in Anspruch genommen wird.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Leistungen können unter anderem umfassen:
- Vorgespräche und Beratung
- Kennenlern‑ / Verlobungsshootings
- fotografische Begleitung am Hochzeitstag
- Bildauswahl, Bildbearbeitung und Bildlieferung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei allen Shootings und fotografischen Leistungen um eigenständige Dienstleistungen.
4. Kennenlern‑ / Verlobungsshootings
Kennenlern‑ oder Verlobungsshootings gelten grundsätzlich als separat erbrachte Leistungen.
Werden solche Shootings im Rahmen eines Hochzeitsangebots als Inklusivleistung bezeichnet, gilt dies ausschliesslich unter der Voraussetzung, dass der Hochzeitsauftrag verbindlich zustande kommt und durchgeführt wird.
Kommt der Hochzeitsauftrag – aus welchem Grund auch immer – nicht zustande oder wird storniert, wird das bereits durchgeführte Shooting:
- als eigenständige Leistung betrachtet und
- nachträglich gemäss Preisliste oder vereinbartem Angebot in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob die Bilddaten bereits ausgeliefert wurden.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
Sofern nicht anders vereinbart:
- ist bei Hochzeitsbuchungen eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags fällig
- die Anzahlung ist nicht rückerstattbar und wird bei Durchführung der Hochzeit an den Gesamtbetrag angerechnet
Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Vorgespräche, Shootings, Konzeptarbeit, Bildbearbeitung) werden bei einer Stornierung mit der Anzahlung verrechnet.
Reicht die Anzahlung nicht aus, um die bereits erbrachten Leistungen zu decken, ist der Differenzbetrag vom Auftraggeber zu begleichen.
Zusatzkosten für Zweitfotograf:innen oder weitere beteiligte Dritte (z. B. Assistenzen, Videograf:innen, externe Dienstleister) sind nicht automatisch im Grundpreis enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Diese Zusatzkosten können insbesondere beinhalten:
- Honorare von Zweitfotograf:innen oder Dritten
- zusätzliche Reise- und Transportkosten
- Übernachtungs-, Verpflegungs- und Spesenkosten
Solche Zusatzkosten werden entweder:
- separat ausgewiesen oder
- als Pauschale vereinbart
und sind vom Auftraggeber zusätzlich zum Grundhonorar zu tragen.
6. Rücktritt / Stornierung durch den Auftraggeber
Ein Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen.
Bei Hochzeitsaufträgen gelten folgende Stornobedingungen:
- bis 120 Tage vor dem Hochzeitsdatum: keine zusätzliche Stornogebühr über bereits erbrachte Leistungen hinaus
- ab 120 Tagen vor dem Hochzeitsdatum: 30 % des vereinbarten Gesamtbetrags
- ab 90 Tagen vor dem Hochzeitsdatum: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags
- ab 60 Tagen vor dem Hochzeitsdatum: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags
Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung gilt: Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall geschuldet und zahlungspflichtig.
7. Rücktritt / Verhinderung der Fotografin
Die Fotografin kann den Vertrag aus wichtigen Gründen (insbesondere Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt) nicht persönlich wahrnehmen.
In diesem Fall gilt:
- Die Fotografin bemüht sich, auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eine gleichwertige Ersatzfotografin oder einen Ersatzfotografen zu organisieren, welcher die fotografische Begleitung der Hochzeit übernimmt.
- Die Bildauswahl, Bildbearbeitung und finale Auslieferung der entstandenen Fotografien erfolgen weiterhin durch die ursprünglich gebuchte Fotografin (Nadja Fotografiert), sofern nichts anderes vereinbart wird.
Sollte es ausnahmsweise nicht möglich sein, einen adäquaten Ersatz zu stellen, wird:
- eine bereits geleistete Anzahlung nach Abzug bereits geleisteten Leistungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Bildrechte, Nutzungsrechte und Bildstil
Das Urheberrecht an sämtlichen Fotografien verbleibt bei der Fotografin.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für private Zwecke.
Die Bildsprache, der fotografische Stil, die Auswahl der Bilder sowie die Art der Bildbearbeitung liegen im künstlerischen Ermessen der Fotografin. Reklamationen oder Preisreduktionen aufgrund von subjektivem Geschmack, Stilfragen oder persönlicher Erwartungshaltung sind ausgeschlossen.
Die Herausgabe von unbearbeiteten Bilddateien (RAW-Dateien) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Bilder für eigene Zwecke (Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe, Eigenwerbung) zu verwenden. Ein Widerspruch ist möglich, muss jedoch vor Vertragsabschluss schriftlich erfolgen.
9. Haftung
Die Fotografin haftet ausschliesslich für grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten.
Für technische Ausfälle, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse übernimmt die Fotografin keine Haftung.
10. Auslieferung der Bilder, Archivierung und Lieferfristen
Die Auswahl, Bearbeitung und Auslieferung der Bilder erfolgt ausschliesslich durch die Fotografin.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Richtwerte:
- Hochzeitsreportagen: Auslieferung innerhalb von 8 bis 12 Wochen nach dem Hochzeitstag
- kleinere Shootings (z. B. Paar-, Familien- oder Kennenlernshootings): Auslieferung innerhalb von 4 bis 6 Wochen
Die genannten Zeiträume stellen Richtwerte dar und sind nicht als Fixtermine zu verstehen. Verzögerungen aufgrund von hohem Arbeitsaufkommen, Krankheit, Ferienzeiten oder höherer Gewalt berechtigen nicht zu Preisreduktionen oder Schadenersatzforderungen.
Die Fotografin bewahrt die final ausgelieferten Bilddaten während mindestens 6 Monaten nach Übergabe auf. Eine darüber hinausgehende Archivierung wird nicht garantiert.
Die Auslieferung erfolgt in digitaler Form (Online-Galerie oder Download-Link), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
11. Witterung, Ablaufänderungen und Mehrstunden
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Organisation und den zeitlichen Ablauf des Hochzeitstages.
Verzögerungen, Ablaufänderungen oder witterungsbedingte Einschränkungen (z. B. Regen, Hitze, Schnee, Sturm) berechtigen nicht zu Preisreduktionen oder Schadenersatzforderungen.
Sofern sich der Ablauf verzögert und die fotografische Begleitung über die vereinbarte Dauer hinaus gewünscht wird, gelten diese zusätzlichen Zeiten als Mehrstunden und werden gemäss vereinbartem oder üblichem Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Wohn‑ bzw. Geschäftssitz der Fotografin.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2026
Gefühle kommen, Bilder bleiben.
 
 
Denn Eure Liebe ist es Wert vom grossen Ganzen bis hin in den feinen Details festgehalten zu werden.
über Nadja